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ePassbilder

Offiziell geprüft | Sofort verfügbar für 19.80 € p.P.

Gesetzeskonforme Passbilder, die Ihre Reisepläne erleichtern. Unser professionelles Team sorgt für Qualität und Präzision bei jedem Foto. Vertrauen Sie unserer Expertise für Ihre Ausweisdokumente.

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e-Passfotos, Passbilder biometrisch

Wir stehen für Qualität, modernste Technik und gesetzeskonforme Passfotos, die Ihre Identität sicher und zuverlässig repräsentieren.

Warum e-Passbilder bei uns?

Komfortabel & Zeitsparend – einfach Termin buchen!

100% Biometrisch & Gesetzeskonform

Ab dem 1. Mai 2025 werden biometrische Passfotos in Deutschland digital als e-Passbilder gespeichert. Diese Regelung gilt vorerst für Personalausweise und Reisepässe. Führerscheine sind davon nicht betroffen.

Sofort verfügbar

Nach der Aufnahme erhalten Sie einen QR-Code zur Weitergabe an die Behörde.

Perfekte Qualität

Hochauflösende Fotos mit professioneller Ausleuchtung. Unsere Leistungen garantieren höchste Präzision, gesetzliche Konformität und vollen Komfort.

biometrische Passbilder, für Führerschein oder Krankenkasse

Die „alten“ biometrischen Passbilder sind grundsätzlich weiter möglich, nur NICHT für den Pass,– und Personalausweis!

  • Passbilder (biometrisch) ohne Retusche im 6er Set gedruckt

Kinder, Schüller, Erwachsene 19.80 € p.P

für Führerschein, Bahncard, Gesundheitskarte, Schulanmeldung

  • Passbilder digital (biometrisch nicht ePassbilder) ohne Retusche

digital (JPEG in 300dpi) + Abzüge im 6er Set für 19.80 €uro p.P.

  • Passbilder (Visum USA, Russland, Indien) je Bogen für 19.80 €uro p.P.

für Visum, sonst. Reisedokumente

weitere Abzüge zzgl. 6 € je Bogen

ePassbilder – So funktioniert’s

ab Mai 2025

eTermin online buchen

schnell und flexibel.

Passfoto aufnehmen

Kundenprüfung am Terminal. Nach dem Einlesen können Sie Ihr Bild prüfen und wir freigeben.

Sichere Speicherung

Das Passbild wird in eine C5-Hochsicherheits-Cloud hochgeladen.

QR-Code erhalten

Sie erhalten einen individuellen QR-Code. Beim Amt wird das Bild über eine zertifizierte Schnittstelle heruntergeladen.

Wichtig zu beachten!

Damit Ihr digitales ePassbild den offiziellen Vorgaben entspricht, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:

Einmaliger QR-Code:
Der QR-Code darf nur einmalig und in Papierform an Sie übergeben werden.
Bei Verlust muss das Verfahren erneut durchgeführt werden – eine Nachproduktion ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt!

Keine digitale Weitergabe:
Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen dürfen wir keine digitale Kopie des QR Code´s an Sie übermitteln.

Keine Retusche erlaubt:
Die neuen E-Passbilder dürfen nicht bearbeitet oder retuschiert werden.
Bitte achten Sie daher bereits vor dem Fototermin auf ein gepflegtes Erscheinungsbild. Auch kleinere Hautunreinheiten, Glanzstellen oder Pickel dürfen nicht entfernt oder korrigiert werden.

Unser Tipp: Kommen Sie ausgeschlafen und vorbereitet – wir sorgen für ein korrektes, professionelles Foto, das den Anforderungen der Behörden entspricht.

Häufige Fragen (F&A)

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das neue ePassbild-Verfahren, das ab Mai 2025 in Deutschland verpflichtend ist. Erfahren Sie, warum die Umstellung erfolgt, wie der Prozess abläuft und was Sie bei der Terminbuchung beachten sollten.

Warum sind ePassbilder ab Mai 2025 Pflicht?

Um Identitätsdiebstahl zu vermeiden, werden Passbilder künftig digital und sicher übertragen.

Sind die Bilder für alle Ausweise geeignet?

Ja, unsere Bilder entsprechen den neuen Vorgaben für deutsche Personalausweise und Reisepässe.

Wie erhalte ich mein ePassbild?

Nach dem Shooting erhalten Sie einen QR-Code, den Sie bei der Beantragung Ihres Dokuments vorlegen müssen.

Kann ich mein Passbild noch ausgedruckt bekommen?

Ein Ausdruck ist weiterhin möglichz.B. für die Krankenkasse oder Führerschein, zzgl. 6 € jedoch benötigen Sie für den Personalausweis und Reisepass ab Mai 2025 zwingend das digitale ePassbild.

Muss ich einen Termin buchen?

Ja, eine Terminbuchung ist erforderlich – insbesondere in den ersten Monaten nach der Umstellung. Nutzen Sie dafür einfach unsere eTermin-Buchungsfunktion, um sich Ihren Platz zu sichern und Wartezeiten zu vermeiden!

INFORMATION DES BMI ZUR ÜBERGANGSFRIST

E-PASSFOTO NEWS

Stand April 2025

Derzeit nimmt das BMI vermehrt eine Unruhe in den Kommunen und Ländern wahr, der die Sorge zugrunde liegt, dass nicht rechtzeitig zum 01.05.2025 die Voraussetzungen für den Empfang von digitalen Lichtbildern der privaten Fotodienstleister vorliegen würden. Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass das BMI in einem engen Austausch mit den Anbietern der Clouds steht. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass deren Angebot nicht rechtzeitig bereitstehen wird. Nichtsdestotrotz besteht eine Unsicherheit, ob sich auch wirklich alle Fotografinnen und Fotografen rechtzeitig bei den Cloudanbietern registriert haben. Gleichzeitig ist aus unterschiedlichen Gründen der Rollout der PointID®-Systeme noch nicht an dem Punkt, an dem er hätte sein sollen (Lieferschwierigkeiten; verspätete Standortfertigmeldungen der Kommunen aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl; auch die Arbeitskampfmaßnahmen der letzten Wochen in den Kommunen führten punktuell dazu, dass Inbetriebnahmen nicht wie geplant stattfinden konnten, wodurch sich der Gesamtprozess abermals verzögert).

Vor diesem Hintergrund hat das BMI entschieden, in Ausnahmefällen die Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter zu erlauben. Die Fachverfahrenshersteller wurden bereits mehrfach gebeten, die technischen Voraussetzungen hierfür weiterhin vorzuhalten. Die Akzeptanz solcher Lichtbilder soll auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Dies umfasst insbesondere folgende Szenarien:

Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder

1. Die antragstellende Person hat ihr Lichtbild noch vor dem 1. Mai 2025 bei einem privaten Fotodienstleister erstellen lassen und als Papier-Lichtbild ausgehändigt erhalten. Das Lichtbild wurde noch nicht in die Cloud geladen. Sie verfügt daher nur über ein aktuelles Papier-Lichtbild.

2. Der Scan des vom Fotodienstleister ausgedruckten Data-Matrix-Codes ist in der Behörde aus technischen Gründen nicht möglich – etwa, weil die Kommune einen nicht geeigneten Scanner einsetzt. Der Beschaffungsprozess für entsprechend geeigneter Scanner ist umgehend anzustoßen.

3. In der Behörde war bisher die Erstellung von Papierlichtbildern (z.B. durch einen Fotofix-Automaten) möglich. Das Gerät steht noch vor Ort, bis das neue PointID®-System der Bundesdruckerei GmbH oder Lichtbild-Erfassungstechnik eines anderen Herstellers geliefert wird. Personen, die im Vertrauen auf die Lichtbilderfassungsmöglichkeit in der Behörde vorher nicht im Fotostudio waren, sollen nicht wieder weggeschickt werden, sondern können das Papierlichtbild zur weiteren Nutzung vor Ort erstellen.

IN ALLEN FÄLLEN GILT: Verfügt die Behörde bereits über ein eigenes, zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem (unabhängig vom Hersteller), ist das Papierlichtbild grundsätzlich nicht zu akzeptieren. Stattdessen ist vor Ort ein neues digitales Lichtbild zu erstellen. Das BMI empfiehlt in diesen Fällen, auf die Erhebung von Gebühren oder sonstigen Kosten für die Lichtbilderstellung zu verzichten.

Quelle: BMI und RINGFOTO GmbH & Co. K

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